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Legal bases

Gesetze zur Eizellspende in Europa

In den einzelnen Ländern Europas gibt es Unterschiede zwischen medizinisch hilfreichen und den gesetzlich erlaubten Behandlungsmethoden im Bereich der Reproduktionsmedizin. Die Umsetzung der spezifischen gesetzlichen Bestimmungen zeigt die Komplexität der politischen, geschichtlichen, religiösen, ideologischen und ethischen Hintergründe zu diesem Thema.

Im Idealfall basiert das gültige Fortpflanzungsmedizingesetz auf medizinischen und ethischen Grundsätzen, entspricht den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und orientiert sich am heutigen Stand der Wissenschaft und Technologie.

Vor diesem Hintergrund können wir Behandlungen mit gespendeten Eizellen in unseren IVF-Zentren in flag Austria Österreich (Bregenz oder Salzburg) anbieten. In flag Germany Deutschland und in der flag SwitzerlandSchweiz ist die Eizellspende derzeit nicht erlaubt (Stand Juli 2020).

In welchen Ländern ist die Eizellspende erlaubt?

Ein klares ja oder nein, erlaubt oder nicht erlaubt reicht oftmals nicht aus, um die Gesetzeslage zur Eizellspende abbilden zu können. Denn es gibt meist unterschiedliche Auflagen, festgehalten in nationalen Gesetzen und Richtlinien (länderspezifische Bestimmungen), sowie in EU-Verordnungen.

Eizellspende in deutschsprachigen Ländern:
flag Austria in Österreich Eizellspende erlaubt
flag Germany in Deutschland Eizellspende nicht erlaubt
flag Switzerland in der Schweiz Eizellspende nicht erlaubt
Länderspezifische Gesetze regeln die Möglichkeiten für Eizellspende.
Samen-spende1 für lesbische Paare Eizell-spende1 für lesbische Paare Eizell- & Samen-spende1
Österreich
Belgien
Kroatien
Tschech. Rep.
Deutschland
Italien
Slowenien
Spanien
Schweiz
Niederlande
1 heterosexuelle Paare
Samen-spende Eizell-spende Eizell- & Samen-spende
Österreich
Belgien
Kroatien
Tschech. Rep.
Deutschland
Italien
Slowenien
Spanien
Schweiz
Niederlande
Anmerkungen:
  1. Österreich: IVF/ICSI solange möglich, wie natürlicher Zyklus vorhanden ist, max. Anz. Kinder pro Spenderin: 3
  2. Belgien: max. Alter der Frau für IVF/ICSI: 47 (Embryo-Transfer), max. Anz. Kinder pro Spenderin:
  3. Kroatien: max. Alter der Frau für IVF/ICSI: keine Begrenzung, max. Anz. Kinder pro Spenderin: -
  4. Tschech. Rep.: max. Alter der Frau für IVF/ICSI: 49, max. Anz. Kinder pro Spenderin: 5 (empfohlen)
  5. Deutschland: max. Alter der Frau für IVF/ICSI: -, max. Anz. Kinder pro Spenderin: nicht erlaubt
  6. Italien: max. Alter der Frau für IVF/ICSI: 46, max. Anz. Kinder pro Spenderin: 10
  7. Slowenien: max. Alter der Frau für IVF/ICSI: Reproduktives Alter, max. Anz. Kinder pro Spenderin: Kinder in 2 Familien
  8. Spanien: max. Alter der Frau für IVF/ICSI: Menopause (50 x 2), max. Anz. Kinder pro Spenderin: 6
  9. Schweiz: max. Alter der Frau für IVF/ICSI: nein, max. Anz. Kinder pro Spenderin: nicht erlaubt
  10. Niederlande: max. Alter der Frau für IVF/ICSI: 49, max. Anz. Kinder pro Spenderin: -

Quelle: "Survey on ART and IUI: legislation, regulation, funding and registries in European countries: The European IVF-monitoring Consortium (EIM) for the European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE)", C Calhaz-Jorge, C h De Geyter, M S Kupka, C Wyns, E Mocanu, T Motrenko, G Scaravelli, J Smeenk, S Vidakovic, V Goossens, Human Reproduction Open, Volume 2020, Issue 1, 2020, hoz044, https://doi.org/10.1093/hropen/hoz044 Published: 06 February 2020, https://academic.oup.com/hropen/article/2020/1/hoz044/5715201

Anonyme oder offene Eizellspende?

Eine der wesentlichen Regelungen, die länderspezifischen Bestimmungen unterliegen, betrifft die Art und Weise, wie die Eizellspende in Anspruch genommen werden kann. Hierbei wird zwischen anonymer und nicht anonymer (offener) Eizellspende unterschieden. Dazu zwei Beispiele:

Österreich: offen

Seit 2015 gilt in Österreich ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz, welches die nicht-anonyme Eizellspende erlaubt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Kind, welches mit gespendeten Eizellen gezeugt wurde, ab einem gewissen Alter das Recht hat, Informationen über die Spenderin zu erlangen. Folglich muss die Identität der Spenderin offengelegt werden. In Österreich ist das Kinderwunsch-Zentrum, in dem die Behandlung durchgeführt wurde, hierbei auskunftspflichtig.

Tschechien: anonym

In Ländern, die eine anonyme Eizellspende gesetzlich zulassen (wie Tschechien), werden Informationen über die Spenderin – auch auf eine Anfrage der Empfängerin oder des Kindes hin – nicht weitergegeben (dies ist gesetzlich so festgeschrieben). Die Daten der Spenderinnen sind streng vertraulich zu behandeln und werden vom Kinderwunsch-Zentrum unter Verschluss gehalten.

Internationales Expertennetzwerk

Dies macht deutlich, wie wichtig eine umfassende Beratung durch eine spezialisierte Ärztin / einen spezialisierten Arzt wird, um die Optionen und Hintergründe der Behandlung in Verbindung mit länderspezifischen Vor- und Nachteilen abzuklären.



Dr. Maximilian Murtinger

Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
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Wir sehen heute, dass infertile Paare, die eine IVF-Behandlung mit Eizellspende in Anspruch nehmen, vermehrt eine offene Spende, also eine nicht anonyme Spende wünschen. Somit besteht für diese Eltern in Zukunft die Möglichkeit, ihr Kind dahingehend über dessen Herkunft zu informieren, sodass auch die Identität der Spenderin bekannt ist.

Um die Chancen, für diese Paare geeignete Spenderinnen zu finden, zu erhöhen, arbeiten wir als Teil der Next Clinics-Gruppe sehr eng mit unseren Kolleginnen und Kollegen zusammen. Dadurch können wir in der Regel die notwendige Anzahl an Spenderinnen ermöglichen.